Gebietskulisse

Die deutschen Binnenseen mit Bodensee (inkl. österreichischen und schweizerischen Seeteilen), bayerischen Voralpenseen, (Fluss-) Seen in Brandenburg und Berlin sind besonders betroffen, wenn auch in unterschiedlicher Weise, und eignen sich daher für Fallstudien (Abb. 1). Der Bodensee steht für einen durch Freizeit- und Fahrgastschifffahrt sehr intensiv genutzten See, während auf den bayerischen Seen vorwiegend Fahrgastschifffahrt ausgeübt wird. Die Berliner (Fluss-) Seen spiegeln die Situation in einem urbanen Ballungsraum wider, in dem die Seen auch durch andere Nutzungsansprüche einem sehr hohen Nutzungsdruck ausgesetzt sind. Der motorisierte Wassersport auf den Seen Brandenburgs ist v. a. durch Freizeitschifffahrt und Bootscharter gekennzeichnet, wobei sich beide Sektoren in einer dynamischen Entwicklung befinden. Dies gilt insbesondere für die 2019 verabschiedete brandenburgische Elektro-Motorbootverordnung (BbgEM), die den Betrieb kleiner Elektro-Motorboote zum „Gemeingebrauch“ nach dem Brandenburger Wassergesetz zählt. Am Bodensee sowie am Starnberger Seen (Bayern) treten Unterwasserdenkmäler (stein- und bronzezeitliche Fundplätze in der Ufer- und Flachwasserzone) als regionale Besonderheit hinzu. Viele dieser Fundplätze sind als UNESCO-Welterbestätten ausgewiesen. Die Wasserstraßen in Berlin und Brandenburg befinden sich teils in der Verantwortung des Bundes (Bundeswasserstraßen, hier v. a. Nebenwasserstraßen), teils in der Verantwortung der Länder (Landeswasserstraßen).

Charakterisierung der Gebietskulisse mit Bodensee (BW, BY, AT, CH), Starnberger und Chiemsee, (Fluß-)Seen in Berlin und in Brandenburg; Fz – Freizeitschifffahrt, FG – Fahrgastschifffahrt.

Abb. 1: Charakterisierung der Gebietskulisse mit Bodensee (BW, BY, AT, CH), Starnberger und Chiemsee, (Fluß-)Seen in Berlin und in Brandenburg; Fz – Freizeitschifffahrt, FG – Fahrgastschifffahrt.